KI-Bilder kennzeichnen: So prüfen Sie, ob der Herkunftsnachweis Ihre Website erreicht
Sonja Jens, B2B Marketing Managerin
Bei KI-Bildern gibt es zwei Kennzeichnungen, und die meisten Teams kennen nur die eine. Die zweite steckt unsichtbar in der Datei und geht auf dem Weg zur Website regelmäßig verloren, ohne dass es jemand bemerkt. Diese Anleitung zeigt, was mindestens erfüllt sein muss, wie Sie den Ist-Stand in wenigen Minuten prüfen und warum die Lösung in Ihre Systeme gehört.
Zwei Kennzeichnungen, von denen Sie nur eine sehen
Artikel 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 arbeitet bei Bildern auf zwei Ebenen. Die sichtbare Ebene ist ein kurzer Hinweis am Motiv, der Menschen sagt, dass hier KI im Spiel war. Sie greift bei Inhalten, die authentisch wirken könnten, und ist Ihre Pflicht als Betreiber. Welche Motive darunterfallen, ordnet unser Überblick zur Kennzeichnungspflicht ein.
Die unsichtbare Ebene ist ein Datenblock in der Datei selbst. Die Anbieter der Bildgeneratoren schreiben ihn beim Erzeugen hinein, für sie ist das Pflicht. Für Sie ist er der Nachweis, wie ein Motiv entstanden ist. Genau dieser Block überlebt die Bildverarbeitung zwischen Upload und Auslieferung häufig nicht, und dann liefert Ihre Seite ein KI-Bild ohne jede Herkunftsangabe aus.
Die Begriffe, die Ihnen in Tools und Leitlinien begegnen
C2PA, kurz für Coalition for Content Provenance and Authenticity, ist der offene Standard für signierte Herkunftsangaben in Mediendateien. Getragen wird er unter anderem von Adobe, Google, Microsoft, OpenAI und der BBC.
Content Credentials ist der Produktname derselben Sache. So heißt die Anzeige in Bildbearbeitung, Prüfwerkzeugen und auf Plattformen.
Das Manifest ist der signierte Block in der Datei. Er nennt das erzeugende Werkzeug und die späteren Bearbeitungsschritte. Bricht die Signatur, war eine Bearbeitung im Spiel, die nicht dokumentiert wurde.
DigitalSourceType mit dem Wert trainedAlgorithmicMedia ist das IPTC-Feld, das eine Datei als generativ erzeugt ausweist. Es lässt sich unabhängig von C2PA auslesen und ist in der Praxis der schnellste Prüfwert.
Wasserzeichen wie SynthID von Google sitzen im Bild selbst und überstehen Formatwechsel besser als Metadaten, tragen aber weniger Information.
Was mindestens erfüllt sein muss, am Beispiel eines Anwendungsfotos
Nehmen Sie ein typisches Motiv: ein fotorealistisch generiertes Foto mit einem Servicetechniker an Ihrer Maschine, eingesetzt auf einer Produktseite, dazu als Beitragsbild auf LinkedIn und im PDF-Datenblatt. Für dieses Motiv gilt dreierlei.
Sichtbar kennzeichnen, weil die Szene echt wirken könnte. Ein kurzer Hinweis „KI-generiert“ am Bild genügt, wahrnehmbar beim ersten Kontakt, an einer Stelle ohne darüberliegende Elemente, und er muss den Zuschnitt sowie das Herunterladen überstehen. Die EU-Kommission stellt dafür drei offizielle Icons in vier Farbvarianten als SVG und PNG bereit. Sie sind kostenlos herunterladbar und ohne Namensnennung verwendbar, ihr Einsatz allein belegt jedoch keine Rechtskonformität.
Den Herkunftsnachweis erhalten, weil er in allen drei Ausspielungen ankommen soll. Der Code of Practice der Kommission erwartet ausdrücklich, dass vorhandene Provenance-Angaben nicht aktiv entfernt werden. Praktisch heißt das: Werkzeuge nutzen, die markieren, und die eigene Verarbeitung so einstellen, dass die Markierung bleibt.
Die Entscheidung festhalten, weil sie später belegbar sein muss. Wer das Motiv freigegeben hat, wann, und mit welchem Ergebnis. Bei einem Bild ist das eine Notiz. Bei zweitausend Bildern über fünf Kanäle ist es eine Systemfrage. Gerne kreieren wir hier eine Lösung für Sie.
In fünf Schritten prüfen, ob Ihre Bilder den Nachweis noch tragen
Der Test braucht keine Vorkenntnisse. Entscheidend ist, dass Sie die ausgelieferte Datei prüfen und nicht das Original aus der Bilddatenbank.
Die ausgelieferte Datei holen. Öffnen Sie die Seite mit dem KI-Bild im Browser, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Motiv und speichern Sie es. Diese Datei hat die komplette Bildverarbeitung durchlaufen.
Content Credentials anzeigen. Laden Sie die Datei bei contentcredentials.org/verify hoch. Erscheint ein Manifest mit erzeugendem Werkzeug und Bearbeitungshistorie, ist der Nachweis intakt. Erscheint nichts, ist er unterwegs verloren gegangen.
Metadaten auslesen. Für den genauen Blick nutzen Sie ExifTool auf der Kommandozeile. exiftool -a -G1 bild.webp zeigt alle vorhandenen Gruppen aus EXIF, IPTC und XMP. Suchen Sie das Feld DigitalSourceType mit dem Wert trainedAlgorithmicMedia. Ist die Ausgabe fast leer, wurde die Datei bei der Optimierung (leider) von allen Metadaten befreit.
Signatur prüfen. Das c2patool der Content Authenticity Initiative gibt das Manifest samt Signaturstatus aus. Damit erkennen Sie den Fall, in dem Herkunftsdaten vorhanden sind, durch nachträglichen Zuschnitt oder ein Overlay aber ungültig wurden.
Jede Ausgabeform einzeln testen. Wiederholen Sie die Prüfung für Headerbild, Teaser-Zuschnitt, WebP- und AVIF-Variante, Thumbnail, Newsletter-Bild, PDF-Datenblatt und Social-Media-Export. Es genügt nicht, wenn eine Variante besteht.
Zwei Einordnungen zum Ergebnis. Ein fehlendes Manifest beweist nicht, dass kein KI-Bild vorliegt, es beweist nur, dass die Datei keinen Nachweis mehr trägt. Und ein vorhandenes Manifest sagt nichts darüber aus, ob das Motiv inhaltlich zulässig eingesetzt wird.
Wo der Nachweis typischerweise verloren geht
Ein signiertes Manifest ist einige Kilobyte groß, also genau das, was eine Bildoptimierung wegräumt. Diese Stationen sind die üblichen Verdächtigen:
- Konvertierung nach WebP oder AVIF ohne aktivierte Metadatenübernahme
- Variantenbildung und Thumbnail-Erzeugung im CMS, im Shop oder im PIM
- Optimierung im Build-Prozess und Transformationen auf dem CDN
- Exportstrecken für Social Media, Newsletter und PDF
- nachträgliche Bearbeitung
Überblick verschaffen: die Tabelle, die Sie einmal ausfüllen
Der Aufwand hängt nicht an der Zahl Ihrer Bilder, sondern an der Zahl der Wege, die ein Bild zum Empfänger nehmen kann. Legen Sie deshalb eine Zeile pro Ausspielung an und füllen Sie sie mit dem Ergebnis der Prüfung:
| Ausspielung | Verarbeitung dahinter | Nachweis vorhanden | Sichtbares Label vorhanden |
|---|---|---|---|
| Produktseite, Headerbild | DAM, CMS-Variante, CDN | ||
| Produktseite, Teaser | CMS-Zuschnitt, WebP | ||
| Shop, Artikelbild | PIM, Thumbnail-Service | ||
| Newsletter | Export, externes Versandtool | ||
| PDF-Datenblatt | Generator, Komprimierung | ||
| Social-Media-Beitrag | Export, Plattform-Recompression |
Nach einer Stunde wissen Sie, welche Wege tragen und welche nicht. Das ist die Grundlage für jedes Gespräch mit IT, Agentur oder Geschäftsführung, weil daraus ein Aufwand ableitbar wird.
Warum das in die Systeme gehört und nicht in eine Arbeitsanweisung
Wenn die Tabelle Lücken zeigt, liegt die Ursache fast nie beim Content-Team. Sie liegt in Einstellungen und Übergabepunkten. Genau deshalb lässt sie sich dort auch dauerhaft schließen.
Eine Anweisung ist schnell geschrieben und hält selten. Ein Label, das in Handarbeit ins Bild kommt, sitzt nach dem Zuschnitt für ein anderes Seitenverhältnis an der falschen Stelle. Eine Metadateneinstellung, die einmal richtig war, steht nach dem nächsten Update der Bildbibliothek wieder auf Standard. Und wer im Urlaub ist, prüft nichts.
Im System gelöst, verhält sich dieselbe Aufgabe anders. Die Redaktion entscheidet einmal bei der Aufnahme des Assets über die Herkunft, alles Weitere leitet sich daraus ab und wiederholt sich in jedem Format und jedem Kanal.
Was wir einrichten, unabhängig von Ihrer Plattform
Wir arbeiten in den Systemen, die bei Ihnen laufen, im klassischen Redaktionssystem wie in einer Headless-Architektur, im Shop und im PIM. Die Bausteine sind überall dieselben, unterschiedlich ist nur die Stelle im Aufbau, an der sie sitzen.
Felder für die Pflege. In Bilddatenbank und Redaktionssystem entstehen wenige, klar definierte Felder: Herkunft des Assets als Werteliste, Angabe, ob eine sichtbare Kennzeichnung erforderlich ist, der zu verwendende Labeltext, Prüfvermerk und Freigabedatum mit Verweis auf ein Benutzerkonto. Wertelisten statt Freitext, damit später auswertbar bleibt, welche Assets betroffen sind.
Workflows für die Durchreichung. Wir stellen Konvertierung und Optimierung so ein, dass Metadaten erhalten bleiben, ergänzen nach transformierenden Schritten ein neu signiertes Manifest und lassen das sichtbare Label beim Ausliefern erzeugen, statt es in eine Datei einzubrennen. Dazu kommt eine Freigabesperre: Solange eine Kennzeichnung erforderlich und nicht gesetzt ist, veröffentlicht der Workflow das Asset nicht.
Prüfmechanismen. Ein automatisierter Test ruft nach jedem Deployment Referenzbilder in allen Ausgabeformaten ab und meldet fehlende Manifeste oder gebrochene Signaturen. Eine Auswertung listet alle Assets mit KI-Anteil ohne gültigen Prüfvermerk. Damit ist der Stand jederzeit abrufbar.
Wir ordnen das Thema technisch ein und bauen die Lösung, eine Rechtsberatung ist das nicht. Die Bewertung des Einzelfalls gehört zu Ihrer Rechtsabteilung, für Auslegungsfragen zur Verordnung steht der AI Act Service Desk der EU-Kommission bereit. Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Bildstrecke heute ausliefert, füllen wir die Tabelle gemeinsam aus.
Quellen
Verordnung (EU) 2024/1689, amtliche deutsche Fassung
Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content
Offizielle EU-Icons, Platzierungsregeln und Lizenz, Download als SVG und PNG
Leitlinien der EU-Kommission zu den Transparenzpflichten
Prüfwerkzeug für Content Credentials
AI Act Service Desk der EU-Kommission